Arbeitsschuhe von A-Z

Abriebwiderstand arrow_upward

Bei der Materialprüfung spricht man von Abriebwiderstand, wenn Flächen nach einer vorgegebenen Anzahl mechanischer Beanspruchungen Abrieb oder Löcher aufweisen. (Widerstandsfestigkeit) Materialien, welche bei der Herstellung von Berufs- oder Sicherheitsschuhen Verwendung finden, werden in der Herstellung regelmäßig daraufhin getestet. (Qualitätsprüfung)


AGO Machart arrow_upward

Unter AGO Machart versteht man bei der Schuhherstellung die Verklebung des Schaftes an die Unterseite der Brandsohle. Um abschließend eine plane Fläche zu erhalten wird ein zusätzlicher Abstandshalter (Ausballung) notwendig, damit eine Laufsohle gleichförmig aufgebracht werden kann. Die AGO Machart hat aufgrund der geringeren Hand- / Näharbeit wirtschaftliche Vorteile gegenüber dem Strobeln und findet sich somit häufig in der industriellen Fertigung von günstigen Schuhen wieder. Erkennbar wird dies, wenn beim Blick in den Schuh die Brandsohle nicht umläufig angenäht ist.


Antistatische Schuhe - A arrow_upward

Ein antistatischer Schuh liegt vor, wenn der Durchgangswiderstand nach EN ISO 20344 / 5.10 über 100KOhm liegt und niedriger oder gleich 1000 MOhm ist. Antistatische Schuhe werden mit einem „A“ gekennzeichnet.


Aramid/Aramide arrow_upward

Aramid gehört zur Gruppe der Chemiefasern. Das Material empfiehlt sich bei benötigtem hohem Anspruch an Festigkeit, Elastizität, niedriger Dichte und mechanischer Belastung. Aramid findet als hochdichtes Gewebe seinen Einsatz oft in Sicherheitsschuhen, wo es als flexible Brandsohle für den Erhalt des Durchtrittschutzes verwendet wird.


ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) - Österreich (Auszug) arrow_upward

§ 3  Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber

(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.

(2) Arbeitgeber haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.

§4  Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)

(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 anzuwenden. ....

§7  Grundsätze der Gefahrenverhütung

Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, beim Einsatz der Arbeitnehmer sowie bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer folgende allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung umzusetzen:

  • Vermeidung von Risiken
  • Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken
  • Gefahrenbekämpfung an der Quelle
  • Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten
  • usw...

§ 12  Information

(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Information der Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu sorgen. Diese Information muss die Arbeitnehmer in die Lage versetzen, durch eine angemessene Mitwirkung zu überprüfen, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Diese Information muss während der Arbeitszeit erfolgen

§ 15  Pflichten der Arbeitnehmer

(1) Arbeitnehmer haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Integrität und Würde nach diesem Bundesgesetz, den dazu erlassenen Verordnungen sowie behördlichen Vorschreibungen gebotenen Schutzmaßnahmen anzuwenden, und zwar gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers. Sie haben sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung soweit als möglich vermieden wird.

(2) Arbeitnehmer sind verpflichtet, gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers die Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu benutzen und die ihnen zur Verfügung gestellte, diesem Bundesgesetz entsprechende persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend zu benutzen und sie nach Benutzung an dem dafür vorgesehenen Platz zu lagern.


Arbeitsgesetz (ArG) - Schweiz (Auszug) arrow_upward

Die Grundlage des Schweizer Arbeitnehmerschutzes ist das Arbeitsgesetz (ArG), das aus zwei Hauptteilen besteht: Der eine enthält die Regelungen über die Arbeits- und Ruhezeiten, der andere Teil diejenigen über den Gesundheitsschutz. Fünf Verordnungen vervollständigen dieses Gesetz.

Die Verordnung 3 zum Arbeitsschutzgesetz (ArGV 3) regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gesundheitsschutz.

Art. 2 - Grundsatz

(1) Der Arbeitgeber muss alle Anforderungen erteilen und alle Maßnahmen treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern.

Art. 27 - Persönliche Schutzausrüstung

(1) Können Gesundheitsbeeinträchtigungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare und wirksame persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäß verwendet werden können.


Arbeitsschutzgesetz (ASG) – Deutschland (Auszug) arrow_upward

§ 3  Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben

2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

  • für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
  • Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

§ 5  Beurteilung der Arbeitsbedingung

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastungen bei der Arbeit.

§ 6  Dokumentation

(1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.

§ 15  Pflichten der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für Ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von Ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.


Arbeitssicherheit arrow_upward

Arbeitssicherheit steht für die Beherrschung und Minimierung von Gefahren zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Im Sinne der nationalen Gesetzgebung ist die Arbeitssicherheit damit Teil des gesetzlichen Arbeitsschutzes, welche Maßnahmen zur Unfallverhütung, Reduzierung der Gesundheitsgefahren und menschengerechten Arbeitsgestaltung fordert. Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zählt aus humanen Gründen zu den unverzichtbaren Prozessen eines Unternehmens, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht (Reduzierung von Fehl- & Ausfallzeiten) wird es von immer höherem Belang.


Arbeitsunfall arrow_upward

Siehe auch Unfall / Arbeitsunfall


ATEX arrow_upward

Der Begriff „ATEX“ leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles ab. Die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union umfasst zwei Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes; -die ATEX-Produktrichtlinie (2014/34/EU) und die ATEX-Betriebsrichtlinie (1999/92/EG). Die Produktrichtline bezieht sich auf Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, die Betriebsrichtlinie definiert die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. ESD-Schuhe entsprechender Klimaklasse sind in diesen Bereichen obligatorisch.


Baumwolle arrow_upward

Baumwolle ist eine Naturfaser die aus der Fruchtkapsel der Baumwollpflanze gewonnen wird. Baumwolle ist weich und angenehm zu tragen, sie speichert jedoch Feuchtigkeit und transportiert diese nicht wie bei Funktionsfasern. In Socken verwendete Baumwolle speichert diese Schwitznässe und lässt Füße klamm und kalt werden.


Berufskrankheiten arrow_upward

Berufskrankheiten finden sich in Deutschland aufgeführt in der Liste der Berufs-krankheiten-verordnung (BKV). Bei Verdacht sind Ärzte und Arbeitgeber verpflichtet dies dem Unfallversicherungsträger (z.B. DGUV) zu melden. Im Gastgewerbe sind lt. BGN Hauterkrankungen die am meisten vorkommenden Berufskrankheiten.


Berufsbezogene Schuhe arrow_upward

Berufsbezogene Schuhe sind jeweils für einen bestimmten Berufszweig definiert, wie z. B. Schnittschutzstiefel gegen Gefahren die von Kettensägen ausgehen (gem. EN ISO 17249), oder auch Einsatz- und Feuerwehrstiefel (gem. DIN EN 15090)


Berufsschuhe arrow_upward

Berufsschuhe (occupational shoes) sind Schuhe gemäß der EN ISO 20347. Sie verfügen über diverse Norm-Grundanforderungen und sind immer mit einer rutschhemmenden Laufsohle (SRA, SRB oder SRC) ausgerüstet. Erkennbar sind Berufsschuhe an den Kennzeichnungen OB, O1, O2, O3, O4 & O5. Das Kürzel „O“ steht dabei für „Occupational“. Norm-Zusatzanforderungen sind bei Berufsschuhen ähnlich wie bei Sicherheitsschuhen möglich. Ein Berufsschuh ist technisch somit nahe an den Eigenschaften eines Sicherheitsschuhes mit Zehenschutzkappe. Berufsschuhe besitzen wie auch Sicherheitsschuhe eine rutschhemmende Laufsohle, um die Gefahren des Ausrutschens am Arbeitsplatz zu mindern. Ausrutschen ist der Hauptgrund für Unfälle am Arbeitsplatz, darum empfehlen sich Berufsschuhe besonders dort, wo glatte, rutschige Böden unvermeidbar sind und Zehenschutzkappen nicht benötigt werden. Die Laufsohle von Berufsschuhen muss nicht kraftstoffbeständig sein, somit kann diese PSA besonders für den Einsatz auf glatten, rutschigen Böden entwickelt werden.


BGR arrow_upward

Das Kürzel BGR steht für berufsgenossenschaftliche Regel. Für zahlreiche Branchen und Berufsbereiche haben die deutschen Berufsgenossenschaften ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, welches seit Anfang 2014 von der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) geführt wird. Die BG-Regel 111 heißt nun DGUV 110-002 und steht z. B. für „Arbeiten in Küchenbetrieben“. Die BGR 191 heißt nun DGUV-Regel 112-191 und informiert umfassend über „Benutzung von Fuß und Knieschutz“. - In den Regeln heißt es auf den ersten Seiten: Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an Unternehmer (Arbeitgeber) und geben Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten, welche aus den staatlichen Arbeitsschutz- und/oder Unfallverhütungsvorschriften hervorgehen. Sie zeigen Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.


Biegeverhalten arrow_upward

Arbeitsschuhe werden auf ihr Biegeverhalten getestet, dies um Schaftmaterialien und nicht lederne Laufsohlen in Güte und Qualität (herbeigeführtes Risswachstum) zu bestimmen.


Biese arrow_upward

Biesen sind sehr schmal abgenähte Falten ohne Inhalt und werden gern zur Verzierung beim zusammennähen von Leder oder Textil verwendet. Wird die Biese zusätzlich durch eine Schnur gefüllt, spricht man von einer Paspel.


Blatt arrow_upward

Das Blatt eines Schuhs befindet sich im vorderen Bereich des Schaftes, dort wo sich Zehen, Vorderfuß und Rist befinden. Den hinteren Teil des Schaftes bezeichnet man dagegen als „Quartier“.


Blattfutter arrow_upward

Als Blattfutter bezeichnet man das Innenfutter im vorderen Schuhbereich. Dort wo Zehen und Rist vor Reibung und Scheuern geschützt werden sollen. Halbschuhe mit ausschließlichem Blattfutter findet man kaum noch, da auch der Fersenbereich vor Reibung und Scheuern zu schützen ist. Aufgrund der Schwitznässe der Füße übernimmt das Blattfutter zudem die Aufgabe des Feuchtetransportes.


Boden arrow_upward

Fußböden im Nahrungsmittelgewerbe (Küchen, Metzgereien, …) haben großen Einfluss auf die Arbeitssicherheit.  Basierend auf der Bewertung zur Rutschgefahr werden z. B. in Deutschland bestimmte Anforderungen an den Gleitwiderstand von Fußböden gestellt. In der DGUV Regel 108-003 (Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr) wird auf die geforderte Rutschhemmung von Fußböden in Küchen eingegangen. Mit den Bezeichnungen R9 bis R13 werden Reibwerte von Böden und Belägen klassifiziert. Böden in Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung benötigen R12, - Tee- und Anwärmküchen benötigen dagegen Böden der Klasse R10. Auf die Reinigung der Böden, wie auch auf den Verdrängungsraum der Bodenoberfläche, wird ebenso in der DGUV Regel 108-003 Bezug genommen. Bodenbeläge mit Verdrängungsraum werden gefordert, wo mit Verschmutzungen durch gleitfördernde Stoffe wie Öle, Fette, Fleischreste oder Gemüseabfälle zu rechnen sind. Der Verdrängungsraum (dies sind kleine Vertiefungen unterhalb der Geh-Ebene) ermöglicht Verschmutzungen das Absetzen und Eindringen in deren Hohlräumen, wodurch der Kontakt zwischen Schuhsohle und Bodenbelag (somit auch die Rutschhemmung) erhöht wird. Siehe auch „Verdrängungsraum“.


Brandsohle arrow_upward

Ein elementares Bauteil eines Schuhs ist die Brandsohle. Sie befindet sich unter der Einlegesohle und ist mit dem Schaft meist fest vernäht oder verzwickt. Eine ihrer Hauptaufgaben ist es Feuchtigkeit des Fußes aufzunehmen und dem Träger einen besseren Tragekomfort zu geben. Früher aus Leder (Deckbrandsohle) wird diese heutzutage aus modernen und antistatischen Geweben hergestellt. Bei modernen Sicherheitsschuhen mit Durchtrittschutz wird diese aus einem technischen Gewebe, wie z.B Aramid hergestellt; - alternativ zur steifen Stahleinlegesohle. Die Flexibilität dieser „Aramid-Brandsohlen“ ist weiterhin hoch, verhindert jedoch die Feuchteaufnahme, wie es eine gewöhnliche Brandsohle kann! Bei Arbeiten in feuchter Umgebung oder starker körperlicher Arbeit sind herkömmliche Brandsohlen gesünder, weil dadurch der Schuh länger trocken bleibt. Das Wort „Brandsohle“ stammt nicht direkt aus der technischen Schuhherstellung, früher reduzierte bei hoher Belastung eine gute Leder-Brandsohle das „Brennen“ der Füße. Heute schützt auch eine bequeme Einlegesohle zusätzlich vor diesem Problem.


BRYNJE arrow_upward

BRYNJE ist die Sicherheitsschuh-Marke der Sika Footwear A/S für hart arbeitende Männer und Frauen. Im Sortiment ist etwas für jede Branche und jeden Bedarf dabei – angefangen von schicken und sportlichen Modellen für Bau, Handwerk und Leichtindustrie bis hin zu robusten Modellen, die für die Schwerindustrie entwickelt wurden. Für alle gilt jedoch: Qualität, Strapazierfähigkeit und Sicherheit!


Boa® Fit System arrow_upward

Das Boa® Fit System ist ein Schließsystem bei Schuhen, Hochschuhen und Stiefeln. Durch drehen eines Drehknopfes wir das Schuhwerk mittels eines reißfesten Nylonfaden geschlossen und am Fußrücken/Spann gleichmäßig angelegt. Das Öffnen geschieht durch Heraufziehen des Drehknopfes, wobei sich nach Überwindung eines definierten Kraftschlusses die „Verschnürung“ sofort wieder löst. Der Verschluss ist Bauartbedingt wasserunempfindlich und hygienisch.


BUBBLE arrow_upward

BUBBLE ist eine zertifizierte leichte und bequeme Berufsschuhserie (EN ISO 20347) von Sika Footwear, deren Modelle speziell für Horeca-Mitarbeiter, sowie für Pflegekräfte in Einrichtungen und Krankenhäusern entwickelt wurden. Dank der verwendeten Textil- oder Mikrofaser-Schaftmaterialeien sind die Modelle wahlweise für den Einsatz in warmen und trockenen, oder auch in nassen Arbeitsbereichen geeignet.


Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Schweiz (Auszug) arrow_upward

2. Abschnitt: Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Art. 82 - Allgemeines   

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Maßnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.

(3) Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern.


Chromgehalt arrow_upward

Schaftmaterial, Brandsohle, Einlegesohlen, usw… werden bei Berufs- / Schutz- & Sicherheitsschuhen auf Chromgehalt (Chrom IV) geprüft. Ein Chromgehalt darf in den Bestandteilen der Schuhe nicht nachweisbar sein.


Clog arrow_upward

Clogs sind der Pantolette ähnlich, haben aber einen festen, oft aus Holz gefertigten Sohlenbereich. Sie entwickelten sich aus Spezialarbeitsschuhen mit Holzsohlen, welche man heutzutage selten, aber in ähnlicher Form in Eisen-Gießereien antrifft. Mit hitzeunempfindlichen und isolierenden Holzschuhen kann am längsten auf besonders heißen Böden gelaufen werden! In Schweden heißen Clogs „träskor“, in Dänemark „træsko“; - beides steht in deutsch für „Holzschuhe“.


CR – Schnittschutz arrow_upward

Das schnittfeste Schutzmaterial bei Sicherheitsschuhen muss dauerhaft am Schuh ein-/angebracht sein. Eine nach Norm definierte Fläche, ergänzend zur Zehenschutzkappe, muss dabei flächig um den Schuh herum vor Schnittverletzungen schützen. Die Höhe, oberhalb der Sohlenkonstruktion (Ablasskante), muss mind. 30mm betragen. Halbschuhe dürfen für Schnittschutzschuhe zudem nicht vorgesehen werden.


Deckbrandsohle arrow_upward

Siehe Brandsohle


Derby arrow_upward

Unter Derby werden Schuhe mit offener Schnürung bezeichnet. Meist geht das Blatt (vorderer Schaft) ohne Naht in die Zunge über. Die weit zu öffnende Schnürung erlaubt einen hohen Rist beim Träger.


DGUV arrow_upward

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung) ist der gemeinsame deutsche Spitzenverband für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die DGUV stellt zusammen mit der BG für zahlreiche Branchen ein umfassendes Regelwerk, welches bei der Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen, diese zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, als geeignete Maßnahmen anerkennt.


DGUV Regel 100-001 arrow_upward

DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention – Deutschland (Auszug)

§2  Grundpflichten des Unternehmers

2.1.1 (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt.

2.1.2 (2) Der Unternehmer hat bei den Maßnahmen nach Absatz 1 von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz auszugehen und dabei vorrangig das staatliche Regelwerk und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.

2.1.5 (5) Kosten für Maßnahmen nach dieser Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften darf der Unternehmer nicht den Versicherten auferlegen. Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen trägt nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz der Unternehmer. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen, deren Pflege, Wartung, Prüfung und die besondere Unterweisung, gegebenenfalls mit Übung.

§29 Bereitstellung

Der Unternehmer hat gemäß §2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.


DGUV Regel 110-001 arrow_upward

DGUV Regel 110-001 (BGR 110) - Arbeiten in Gaststätten – Deutschland (Auszug)

3.6.14 Arbeitskleidung, Schuhwerk

3.6.14.2 Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes Schuhwerk zu tragen. Für die Gastronomie als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere:

  • einen ausreichend festen Sitz an Schuh gewährleistet
  • einen Fersenhalt aufweist
  • biegsame Sohlen hat, die sich der natürlichen Bewegung des Fußes beim Gehen anpassen
  • Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe besitzt
  • profiliert ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist, die die Einwirkungen am Arbeitsplatz berücksichtigen
  • ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch nach hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen hält

Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsstättenschutzgesetz in Arbeitsbereichen Gefährdungen ermittelt wurden, hat der Unternehmer geeignete Berufsschuhe, Schutz- oder Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen; die Versicherten haben diese zu benutzen.

Gefährdungen können z. B. entstehen durch Fette, Nässe, chemische Reinigungsmittel, Handhaben schwerer Gegenstände, Umgang mit Flurförderfahrzeugen, usw...

Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung siehe auch BG-Regel "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (BGR 191)

3.6.15 Persönliche Schutzausrüstungen

3.6.15.1 ffg.

Ist durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, daß die Versicherten Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und diese in einem ordnungsgemäßen und hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten.

Vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören. Er hat auf Grund der Gefährdungsbeurteilung Fußschutz zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist.


DGUV Regel 110-003 arrow_upward

DGUV Regel 110-003 (BGR 111) - Arbeiten in Küchenbetrieben – Deutschland (Auszug)

2.2 Was für die Branche gilt!

Geeignetes Schuhwerk:

Verschmutzte und nasse Fußböden in Küchenbetrieben können zu Sturz- und Rutschunfällen führen. Daher gibt es in Küchenbetrieben besondere Anforderungen an das zu tragende Schuhwerk. Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere:

  • einen ausreichend festen Sitz am Fuß hat,
  • im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist,
  • einen Fersenhalt aufweist,
  • rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze hat,
  • einen Absatz mit mäßiger Höhe besitzt und
  • ein ausgeformtes Fußbett hat.

Vergewissern Sie sich, dass Ihre Beschäftigten geeignetes Schuhwerk tragen und dass die Anforderungen an geeignetes Schuhwerk auch in warmen Jahreszeiten erfüllt werden.

3.5 Spülküche

Achten Sie in der Spülküche insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Ausrutschen auf nassen oder verschmutzten Fußböden sowie Stolpern über Schlauchleitungen ...

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignetes, rutschhemmendes Schuhwerk tragen und stellen Sie insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit schwerem Kochgeschirr umgehen, Sicherheitsschuhe bereit, so dass Fußverletzungen vermieden werden.
  • ...

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, dass Sie die Arbeiten in Ihrem Betrieb so organisieren müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht.

Wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer verpflichtet, ihnen kostenfrei Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen.


DGUV Regel 110-004 arrow_upward

DGUV Regel 110-004 (BGR 112) - Arbeiten in Backbetrieben Deutschland (Auszug)

3.6.16.2 Arbeitskleidung, Schuhwerk

Die Versicherten haben für die jeweilige Tätigkeit geeignetes Schuhwerk zu tragen. Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es insbesondere:

  • einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,
  • einen Fersenhalt aufweist
  • biegsame Sohlen hat, die sich der natürlichen Bewegung des Fußes beim Gehen anpassen,
  • Absätze mit ausreichend großer Auftrittfläche und mäßiger Höhe besitzt,
  • profiliert ausgebildete Sohlen und Absätze aufweist, die die Einwirkungen am Arbeitsplatz berücksichtigen und
  • ein ausgeformtes Fußbett besitzt, dass auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

DGUV Regel 110-008 arrow_upward

DGUV Regel 110-008 (BGR 229) - Arbeiten in der Fleischwirtschaft – Deutschland (Auszug)

3.   Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit in der Fleischwirtschaft

3.1.1.1 Rutschgefährdung

Der Unternehmer hat nach § 17 der Arbeitsstättenverordnung dafür zu sorgen, dass gleitfördernde Verunreinigungen des Fußbodens im Verkehrsbereich entfernt werden. Verunreinigungen auf dem Fußboden verringern die Rutschhemmung und können zu Rutschgefährdungen führen. Zwischenreinigungen sollten bei starker Verunreinigung durchgeführt werden.

Gleitfördernde Verunreinigungen sind z. B.:

  • Blut, Fleisch-, Fett- und Brätreste,
  • Darmschleim und Darminhalte,
  • Wasserlachen, Eis.

Die Versicherten haben rutschhemmendes Schuhwerk zu tragen. Schuhwerk nach DIN EN 344 bis DIN EN 347 in Verbindung mit der DIN 4843-100 erfüllt z. B. die Forderung nach Rutschhemmung.  – siehe Beispielabbildung von Schuhwerk in der DGUV 110-008

3.1.3.5 Persönliche Schutzausrüstungen

Ist durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, hat der Unternehmer nach § 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen; die Versicherten haben diese nach § 30 der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift zu benutzen.

Dies sollte z.B. beifolgenden Tätigkeiten erfolgen:

  • bei Transportarbeiten Schutzschuhe mit Stahlkappe; siehe auch BG-Regel „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ (BGR 191)
  • bei Reinigungsarbeiten hochschäftige Stiefel

DGUV Regel 112-191 arrow_upward

DGUV Regel 112-191 (BGR 191) - Benutzung von Fuß- und Knieschutz – Deutschland (Auszug)

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz

Die Beispielsammlung (Tabelle) der DGUV 112-191 ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Sie gibt lediglich eine Empfehlung auf der Basis jahrelanger Erfahrung aus dem Unfallgeschehen der gewerblichen Wirtschaft wieder, in welchen Bereichen ein Sicherheitsschuh mit einer 200-J-Kappe zu tragen ist. Aus der Gefährdungsbeurteilung können sich gegebenenfalls Abweichungen von der Beispielsammlung ergeben.


Durchtrittschutz arrow_upward

Durchtrittschutz definiert sich als Schutz vor Durchtritt und bedeutet, daß kein Gegenstand von unten in den Schuh hineingetreten werden kann. Dieser Schutz kann annähernd erreicht werden, indem das Schuhwerk mit einem durchtrittsicheren Sohlenkomplex ausgebildet wird. Die Wirksamkeit der Durchtrittsicherheit von Sicherheitsschuhen wird durch eine Stahleinlegesohle oder eine textile durchtrittsichere Brandsohle erreicht. Derart ausgebildetes Schuhwerk erfüllt eine definierte Durchtrittsicherheit (Perforationsbeständigkeit) gegen äußere Gefahren. Einen 100%tigen Durchtrittschutz gibt es nicht.


Durchtrittsicherheit – P arrow_upward

Die Durchtrittsicherheit bei Berufs- Schutz- oder Sicherheitsschuhen wird durch einen in den Sohlenkomplex eingearbeiteten Bestandteil erreicht. Dies kann mittels einer Stahleinlegesohle oder einer textilen durchtrittsicheren Brandsohle erreicht werden. Schuhe mit diesem Sicherheitsmerkmal werden mit einem „P“ gekennzeichnet und erfüllen die Norm-Anforderungen der EN ISO 20345 / EN ISO 22568. Metallische Einlagen bieten einen höheren Widerstand gegen Perforation, durchtritthemmende Textilien können dagegen leichter und flexibler sein. Beim Test der Durchtrittsicherheit wird ein in Art und Maß vorgegebener Nagel mit einer definierten Kraft verwendet.


Einlegesohle arrow_upward

Die meist herausnehmbare Einlegesohle übernimmt im Schuh unterschiedliche Aufgaben und stellt den direkten Kontakt zwischen Schuh und Mensch dar. Entsprechend gefertigt kann sie stoßdämpfend wirken und Feuchtigkeit speichern. In ESD-Schuhen muss sie zudem die Ansprüche an den benötigten Durchgangswiderstand erfüllen. Eine individuell angepasste Einlegesohle mit passendem Längs- und Quergewölbe kann bei Fehlstellungen des Fußes notwendig sein. Der Austausch von Einlegesohlen bei zertifizierten Berufs-, Schutz- oder Sicherheitsschuhen ist möglich, wenn zulässige Einlegesohlen Verwendung finden. – siehe landesspezifische Regelungen: DGUV 112-191 oder ÖNorm 1259.


Elektrisch isolierende Schuhe - I arrow_upward

Elektrisch isolierende Schuhe dienen zum Schutz gegen elektrische Schläge und zur Verhinderung einer gefährlichen Strom-Durchströmung über die Füße. Siehe auch EN 50321.


EN 12568 arrow_upward

Die EN 12568:2010 beschreibt die Anforderungen und Prüfverfahren für Zehenschutzkappen und durchtritthemmende Einlagen. Die letzte Version dieser Norm stammt aus dem Jahre 2010 und wird von der anstehenden EN ISO 22568, als internationaler Standard, ersetzt. - siehe EN ISO 22568.


EN 61340-4-3 arrow_upward

Die EN 61340-4-3 definiert das Standard-Prüfverfahren für spezielle Anwendungen - Schuhwerk. Die Qualifikation von ESD-Schuhen nach EN 61340-4-3 erfolgt in Abhängigkeit unterschiedlicher Klimaklassen. Wir unterscheiden Klimaklasse 1 (12% relative Luftfeuchtigkeit), Klimaklasse 2 (25% relative Luftfeuchtigkeit) und Klimaklasse 3 (50% relative Luftfeuchtigkeit). Bei diesen Testmethoden werden die zu prüfenden Schuhe klimatisch eine bestimmte Zeit vorkonditioniert und gefüllt mit einer festgelegten Menge von Metallkugeln auf einer Metallplatte bezüglich des Durchgangswiderstandes statisch gemessen. Der Durchgangswiderstand der mit Metallkugeln gefüllten Schuhen muss bei dieser Messung unter 100 MOhm liegen.


EN 61340-5-1 arrow_upward

Der Teil 61340-5-1 behandelt die notwendigen allgemeinen Anforderungen zu Maßnahmen gegen elektrostatische Phänomene. Eine effektive Personenerdung dient z.B. dem Schutz sensibler Bauteile. Die kontinuierliche Ableitung von Ladungen wird dabei mittels eines „Walkingtests“ mit ESD-Schuhen geprüft. Die ESD Schuhe dienen dabei zur Ableitung der elektrostatischen Aufladung über den Fußboden an das Erdpotential. Der Durchgangswiderstand des Systems Person-Schuh-Fußboden muss nach EN 61340-5-1 (Verifikation) unter 35 MOhm liegen.


EN ISO 20345 arrow_upward

Die EN ISO 20345 legt als europäische Norm, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Grundanforderungen und (freiwilligen) Zusatzanforderungen an Sicherheitsschuhe fest. Dieses Dokument unterstützt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien und ist verpflichtend zur Übernahme durch die nationalen Normungsinstitute.  - siehe Sicherheitsschuhe.


EN ISO 20346 arrow_upward

Die EN ISO 20345 legt als europäische Norm, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Grundanforderungen und (freiwilligen) Zusatzanforderungen an Schutzschuhe fest. Dieses Dokument unterstützt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien und ist verpflichtend zur Übernahme durch die nationalen Normungsinstitute.  - siehe Schutzschuhe.


EN ISO 20347 arrow_upward

Die EN ISO 20345 legt als europäische Norm, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Grundanforderungen und (freiwilligen) Zusatzanforderungen an Berufsschuhe fest. Dieses Dokument unterstützt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien und ist verpflichtend zur Übernahme durch die nationalen Normungsinstitute.  - siehe Berufsschuhe.


EN ISO 22568 arrow_upward

Die EN ISO 22658 gliedert sich in 4 Teile und beschreibt die folgenden Prüfungsanforderungen: Metallische Zehenschutzkappen, Nichtmetallische Zehenschutzkappen, Perforationsbeständige Metalleinlagen und nichtmetallische perforationsbeständige Einlagen. Die Aktualisierung der EN 12568 war durch die materialseitige Entwicklung bei der Verwendung in Sicherheitsschuhen notwendig geworden. Die EN ISO 22658 ersetz somit die EN 12568:2010.


Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich – E arrow_upward

Die Energieaufnahme im Fersenbereich (Dämpfungsvermögen) von zertifizierten Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen wird nach EN ISO 20344 geprüft und darf nicht geringer als 20 Joule betragen.


ESD / ESD-Schuhe arrow_upward

ESD (Electro Static Discharge) ist statische Elektrizität, die von einem Gegenstand auf einen anderen übertragen wird. (Potentialausgleich) Menschen können sich unbemerkt sehr stark aufladen, dabei sind Ladungen über 5000 Volt problemlos möglich. Spürbar ist statische Elektrizität jedoch erst bei 3000 Volt, elektronische Bauteile können dagegen schon bei 100 Volt Schaden erleiden. ESD-Schuhe gewährleisten bei einem abgestimmten Mensch-Boden-System eine stete Entladung des Menschen, dass es nicht zu unkontrollierten Entladungen (Potentialausgleich) kommt. So können sensible Produkte und Bauteile geschützt oder Entzündungen von Gas/Luft- oder Stau/Luftgemischen vermieden werden. Siehe auch EN ISO 61340-5-1


EPA arrow_upward

EPA = Electrostatic Protected Area (elektrostatisch geschützter Bereich) – Bezeichnet Arbeitsbereiche mit definierten Ansprüchen an die Produktsicherheit bezüglich elektrostatischer Entladung.


EVA arrow_upward

EVA steht für Ethylen-Vinylacetat-Copolymer. Es ist elastisch, reiß- und rutschfest. Erhebliche Mengen des Elastomers werden von der Schuhindustrie für die Fertigung abriebfesten Sohlenmaterials verwendet Bei der Herstellung von Arbeitsschuhen findet EVA gerne als dämpfende Zwischensohle Verwendung.


Fersenbereich arrow_upward

Als Fersenbereich wird der hintere Bereich des Schuhs bezeichnet (Schuhoberteil sowie Absatz und Sohle)


Fersenkappe arrow_upward

Die Fersenkappe (Hinterkappe) gehört zu den Schaftbestandteilen von Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen. Sie geben dem Fuß im Fersenbereich die notwendige Stabilität beim Gehen und Stehen und halten den Schuh im Fersenbereich in Form. Eine zu weite Fersenkappe bewirkt, dass die Ferse beim Abrollen des Fußes den Kontakt zum Schuh verliert und scheuert. Eine zu enge oder zu hohe Fersenkappe kann zu Druckbeschwerden führen.


Französischer Stich arrow_upward

Als „französischer Stich“ wird der Größensprung bei europäischen Schuhgrößen bezeichnet. 2/3 Zentimeter, bzw. 0,66mm beträgt dieser Größensprung im kontinentaleuropäischen metrischen System.  – siehe Schuhgröße


FUNCTION arrow_upward

FUNCTION ist ein leichter, bequemer und strapazierfähiger Berufsschuh von Sika Footwear, der speziell für HORECA und insbesondere Küchenbereiche mit harten, nassen und rutschigen Böden entwickelt wurde. Modern, leicht und besonders rutschhemmend empfiehlt sich dieser zertifizierte Berufsschuh beim Thekenverkauf in der Metzgerei, aber auch als perfekter Begleiter von Pflegekräften im Krankenhaus und Pflegeheim.


FUSION arrow_upward

FUSION ist eine bequeme und moderne Berufs- und Sicherheitsschuh-Serie von Sika Footwear. Diese aus speziellem Permair-Leder hergestellten Arbeitsschuhe besitzen ein freundliches Design und sind bestens geeignet, wenn neben Komfort eine maximale Rutschhemmung und Wasserverdrängung auf rutschigen Böden benötigt wird. Wahlweise mit oder ohne Schutzkappe eigenen sie sich für fast alle Bereiche rund um den Umgang mit Lebensmitteln, in der Horeca-Branche, in der gewerblichen Küche, sowie in zahlreichen Berufen der Pflegebranche und der Krankenversorgung. Erhältlich sind die FUSION-Modelle in diversen Schaftvarianten, sei es Schnürschuh, Sandale, Slipper, Stiefel oder Clog.


Futter / Schuhfutter arrow_upward

Das Schuhfutter steht in direktem Kontakt mit dem Fuß und soll diesen warm und trocken halten. Um diese Aufgabe zu erreichen kann gutes Schuhfutter Feuchtigkeit aufnehmen und ableiten. Schuhfutter kann aus textilen Materialien oder aus Leder sein, wobei sich Futtermaterialien stets nach Anspruch und Einsatzgebiet unterschiedlich empfehlen. Bei Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen ist das Futter im Fersenbereich scheuerbeständig auszuführen.


Fußbett arrow_upward

Das Fußbett ist die innere Sohle eines Schuhs, die in der Form dem Fußabdruck angepasst ist. Gern spricht man auch vom anatomischen Fußbett, dieses orientiert sich mit ihren Erhebungen und Einbuchtungen an der Physionomie des Fußes. Anatomisch korrekte Fußbetten sind individuell und können durch eigene „orthopädische“ Schuh-Einlagen erreicht werden.


Fußbreite / Fußweite arrow_upward

Die Fußbreite ergibt sich aus dem Maß, welches an der breitesten Stelle des Fußes in Millimetern gemessen werden kann. Im Mondopoint-Schuhgrößensystem sind Fußlänge und -breite in Millimetern angegeben. Die Fußweite (Ballenmaß) gibt den Umfang des Fußes an der breitesten Stelle des Fußes an. Bei der Weitenbestimmung ist zu beachten, dass das Volumen des Fußes durch Belastung zunimmt. Siehe Schuhbreite / Schuhweite


Fußgewölbe arrow_upward

Man unterscheidet das Längs- und Quergewölbe des Fußes. Ein Großteil des Körpergewichtes lastet darauf. Es fängt Erschütterungen federnd ab, welche durch gehen oder hüpfen auf den Körper einwirken. Das Fußgewölbe kann im Schuh durch ein entsprechend ausgebildetes Fußbett unterstützt werden.


Gastronomie arrow_upward

Die Gastronomie stellt ist in der deutschen Sprache ein Teilbereich des Gastgewerbes dar, welches sich mit der Verköstigung von Essen und dem Ausschank von Getränken an Gäste in Gaststätten befasst. Gastronomie ist eine Dienstleistung und wird als Sonderform der Gemeinschaftsverpflegung gesehen.


Gastronomieschuhe arrow_upward

Siehe DGUV Regel 110-001


Gebrauchsanweisung arrow_upward

Eine Gebrauchsanweisung ist in schriftlicher Form, in den Sprachen des Bestimmungslandes, den Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen zwingend beizulegen. Angaben wie Kennzeichnung, Prüfung, Anwendung, Pflege, Hersteller, usw, sind in der Gebrauchsanweisung enthalten.


Gebrauchsdauer arrow_upward

Aussagen zur Haltbarkeit und/oder Gebrauchsdauer bei Arbeitsschuhen sind in den beizulegenden schriftlichen Informationen (Gebrauchsanweisung) des Herstellers zu finden.


Gefährdungsbeurteilung – Deutschland arrow_upward

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (§5 ASG) Sofern diese Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit zum Tragen von Fußschutz ergibt, ist der Unternehmer verpflichtet, passenden Fußschutz den Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und Benutzung von Fußschutz ist in der Berufsgenossenschaftlichen Regel 191 („Benutzung von Fuß- & Knieschutz“) beschrieben. Der Fußschutz gilt als ein Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung und zielt auf den Schutz der Füße vor äußeren, schädigenden Einwirkungen sowie vor dem Ausrutschen ab.


Gelenk arrow_upward

Bei Schuhen spricht man vom Gelenk und meint dabei den Bereich zwischen Ballen und Absatz. Dieser Bereich wird in der Herstellung künstlich verstärkt, um den Schuh mehr Stabilität zu geben. Stabilität wird besonders benötigt, wenn ein Höhenunterschied zwischen Absatz und Sohle gegeben ist. Einst aus Holz werden heute moderne Kunststoffe dafür verwendet.


Gleitwiderstand arrow_upward

Der Begriff Gleitwiderstand findet Anwendung in der Rutschhemmung von Böden und Schuhen zueinander. Es ist die Kraft, welche aufgebracht werden muss, um den Schuh horizontal auf einer Fläche mit bestimmter Oberflächenbeschaffenheit zu schieben oder zu ziehen.


Glycerol arrow_upward

Glycerol wird bei der SRB-Prüfung zur Rutschhemmung bei zertifizierten Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen benutzt. Bei der Rutschhemmungsprüfung SRB wird der Reibungskoeffizient bestimmt, indem die zu testenden Schuhe auf Stahlboden mit Glycerol durch Vorwärtsgleiten geprüft werden.


Gradieren arrow_upward

Schuhe werden in der Regel in einer Mustergröße entwickelt. Dieses Grundmodell wird über ein CAD-System erfasst und bildet die Basis für die größeren und kleineren Schuhgrößen. Das Bestimmen der kleineren und größeren Größen, in Bezug auf das Grundmodell, nennt man gradieren.


Gummi arrow_upward

Das Naturprodukt „Kautschuk“ wird durch Vulkanisation (Druck, Hitze, Schwefel, …) in das beständige Produkt Gummi verwandelt. Kautschuk (Latex) ist ein nachwachsender Rohstoff und wird aus dem Kautschukbaum gewonnen. Gummi findet Verwendung in der Laufsohlenherstellung und kann durch Zugaben zusätzliche Eigenschaften erhalten.


Gummistiefel/-schuhe arrow_upward

Fallen bei der Norm-Klassifizierung von Berufs- und Sicherheitsschuhen unter den Code II. Unter- Vollgummischuhe versteht man aus Gummi & Kunstoffen im Ganzen geformte Schuhe. (siehe auch Polymerstiefel) Mit Schutzkappe und/oder Durchtrittschutz werden diese nach EN ISO 20345 als S4 oder S5 Schuhe bezeichnet.


HACCP arrow_upward

Die Abkürzung HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points“ und wurde für die Herstellung und den Umgang mit Lebensmittel konzipiert. Hintergrund des Konzeptes ist es Gefahren zu vermeiden die zu Erkrankungen oder Verletzungen von Konsumenten führen können. Mittels einer möglichst ganzheitlichen Betrachtung werden Gefahrenpunkte im Umgang mit Lebensmittel präventiv reduziert oder gar vermieden.


Haltbarkeit arrow_upward

Aussagen zur Haltbarkeit und/oder Gebrauchsdauer bei Arbeitsschuhen sind in den beizulegenden schriftlichen Informationen des Herstellers zum Produkt zu finden.


HIGHLINE arrow_upward

HIGHLINE ist „die“ Sicherheitsschuh-Serie von Sika Footwear, welche über die meisten Eigenschaften für einen bequemen und sicheren Arbeitstag verfügt. Diese aus speziellem Permair-Leder hergestellten Sicherheitsschuhe besitzen eine extra Gel-Fersendämpfung, verfügen über eine leichte fast „unsichtbare“ Nano-Zehenschutzkappe aus Kohlefasermaterialien und sind bestens geeignet, wenn neben maximalen Komfort und Sicherheit auch eine hohe Rutschhemmung benötigt wird. Die selbstreinigende PU-Spezialsohle mit Ihrem Hexagon-Profil bietet Rutschhemmung in alle Richtungen. Die in weiss und schwarz erhältlichen Modelle der HIGHLINE-Serie sind hygienisch und pflegeleicht ausgeführt, somit geeignet für alle Bereiche rund um den Umgang mit Lebensmitteln, in der Horeca-Branche oder in der gewerblichen Küche. Verfügbar sind die HIGHLINE-Modelle in den Größen 35-50 als Schnürschuh, Sandale, Slipper, Stiefel oder als Halbschuh mit BOA®-Drehverschluss.


HORECA arrow_upward

Unter Horeca versteht man die Zusammenfassung der Wörter HOtel/REstaurant/CAfè oder auch HOtel/REstaurant/CAtering. Der Begriff bezeichnet ein spezielles Kundensegment/ einen speziellen Vertriebskanal und kommt aus dem Bereich der Verbrauchsgüter/Markenartikelindustrie.


Hochschuh arrow_upward

Ein Hochschuh ist umgangssprachlich ein hoher Halbschuh oder niedriger Stiefel. In der Norm für Sicherheitsschuhe EN ISO 20345 wird dieser „niedrige Stiefel“ als Form „B“ bezeichnet. Er besitzt gegenüber dem Halbschuh einen Knöchelschutz sowie zusätzlichen Schutz vor Flüssigkeiten, wenn die Hose in der Beinlänge den Hochschuh ausreichend überlappt.


Hydrolyse arrow_upward

Die mit „Hydrolyse“ bezeichnete Prüfung von Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen (EN ISO 20344) nimmt Bezug auf die mechanische Stabilität von PU-Obermaterialen, nach einer definierten Anzahl von Biegezyklen.


Hydrophobieren arrow_upward

Unter hydrophobieren versteht man den Vorgang, Materialien wie z.B. Leder wasserabweisend zu machen. Zur Behandlung von Leder verwendet man Imprägniermittel, welche die Struktur des Leders umgibt, die Poren und Zwischenräume jedoch nicht verschließt. So bleibt gewährleistet, daß das Leder neben der gewünschten Wasserresistenz auch weiterhin Wasserdampfdurchlässig bleibt. 


Hygieneschleuse arrow_upward

Allgemein dient eine Hygieneschleuse zur Reinhaltung des dahinter befindlichen Bereiches. Im Umgang mit Lebensmitteln ist sie einer der wichtigen Bestandteile für ein funktionierendes Hygienekonzept. Übertragungen von unterschiedlichen Kontaminationen in saubere/reine Produktionsbereiche können so vermieden werden. In der Lebensmittelindustrie sind sie wie auch in gewerblichen Küchen anzutreffen. Zur Grundaufgabe der Hygieneschleuse gehört die Handwasch- und Handdesinfektions-einrichtung, wie auch die Sohlenreinigungs- und Sohlendesinfektions-einrichtung. Nach Anforderung ist auch die Reinigung/Desinfektion von Stiefelschäften möglich.  Sohlen von Schuhen und Stiefeln werden meistens durch waagerecht liegende und rotierende Bürsten gereinigt. Die Laufzeit und benötigten Zusätze zur Reinigung/Desinfektion sind individuell einstellbar. Laufsohlen mit leicht zu reinigenden Profilen empfehlen bei der Wahl der richtigen Arbeitsschuhe besonders. Auch muss der Schuh robust und stabil gegen die einwirkende Mechanik und den Reinigungs-/Desinfektionsmitteln sein. Neben den Hygieneschleusen, die auch als Durchlaufsohlenreiniger bekannt sind, gibt es auch Durchlauf-Desinfektionsbecken als flache Wanne oder zum Bodeneinbau. Beim Durchgang durch dieses Becken mit Gitterrost wird die Laufsohle des Schuhwerks durch eine Lösung desinfiziert.


IFS Food arrow_upward

Der IFS Food ist ein weltweiter Standard zur Auditierung von Lieferanten von Eigenmarken und anderen Lebensmittelbetrieben und bezieht sich nur auf die lebensmittelverarbeitenden Unternehmen oder auf Unternehmen, die lose Lebensmittel verpacken. Die Lebensmittelsicherheit sowie die Qualität der Verfahren und Produkte werden dabei schwerpunktmäßig betrachtet.

Im Rahmen der Auditierung nach dem IFS Food-Standard überprüft der Auditor im 12 Monats-Rhythmus, ob die verschiedenen Bestandteile des Qualitätsmanagement- und Lebensmittelsicherheitssystems des Unternehmens dokumentiert, umgesetzt, eingehalten und laufend verbessert werden. Definierte Anforderungen des IFS Food Standard sind z. B die Überwachung der CCP`s (HACCP) und die der Personalhygiene. - Siehe auch unter „HACCP“

Grundsätzlich gilt, daß die Vorgaben zur Personalhygiene von den betroffenen Mitarbeitern, Dienstleistern und betriebsfremden Personen beachtet und angewandt werden muss. Vorgaben gelten auch für das Tragen, Wechseln und Reinigen von Schutzkleidung, abhängig von den Prozess- und Produktanforderungen.

Wo die Gefahrenanalyse und Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken die Notwendigkeit zeigt, sind Reinigungsvorrichtungen für Stiefel, Schuhe und weitere Schutzkleidung vorhanden und werden genutzt.


Kälteisolierung – CI arrow_upward

Mit der Abkürzung CI werden Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe gekennzeichnet, wenn diese einen gegen Kälte ausreichend isolierenden Sohlenkomplex besitzen. Beim Test dieser Eigenschaft darf der Temperaturabfall auf der Oberfläche der Brandsohle, währen der Prüfung, nur maximal 10° betragen. Die Kälteisolierung muss zudem fest im Sohlenkomplex verarbeitet sein und darf nicht ohne Zerstörung des Sicherheitsschuhes entfernt werden können.


Klettverschluss arrow_upward

Erfunden wurde der Klettverschluss 1951 vom Schweizer Ingenieur Georges de Mestral. Unter dem Namen „Velcro“ (Velour & crochet / Samt & Haken) ist diese clevere textile Verbindungsmöglichkeit weltweit bekannt geworden. Die Widerhaken des Klettbandes fanden sich als Ideengeber in der Natur, an der Klettpflanze Arctium lappa.


Klinikschuhe arrow_upward

Siehe „Pflegeschuhe“


Knöchelschutz – AN arrow_upward

Der Köchelschutz (Kennzeichnung: AN) ist ein mechanischer Schutz, welcher bei hohen Sicherheitsschuhen und Stiefeln geprüft wird und eine Aussage über dessen Sicherheitsniveau zulässt.


Kontaktwärme – HRO arrow_upward

Die Abkürzung HRO informiert über die vorhandene Eigenschaft der Laufsohle, gegenüber Kontakthitze bei Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen. D. h. Arbeitsschuhe mit der Kennzeichnung HRO besitzen Laufsohlen, welche auf höher temperierten Bodenflächen bedingt eingesetzt werden können. (z.B. Asphaltbau)


Kraftstoffbeständigkeit – FO arrow_upward

Die Kraftstoffbeständigkeit (Kennzeichnung: FO) ist z.B. eine vorgeschriebene Anforderung bei Laufsohlen von Sicherheitsschuhen der Schutzklassen S1 bis S5. Die Beständigkeit ist erfüllt, wenn das Volumen des Laufsohlenmaterials sich nicht wie definiert verändert und wenn die vorgegebene Flexibilität erhalten bleibt.


Küchenschuhe arrow_upward

Siehe DGUV 110-003


Laufsohle arrow_upward

Laufsohlen stellen die Verbindung des Trägers zum Untergrund dar und sind maßgeblich an der Rutschhemmung und der statischen Entladung beteiligt. Arbeitsschuhe werden deshalb je nach Einsatzzweck mit unterschiedlichen Laufsohlenmaterialien und Profilen versehen. Die Mindest-Rutschhemmung von Laufsohlen wird vor der Zertifizierung auf unterschiedlichen Bodenbelägen geprüft und abschließend mit den Abkürzungen SRA, SRB oder SRC am Berufs-, Schutz- oder Sicherheitsschuh kenntlich gemacht. Die Mindestdicke der Laufsohlen beträgt 6mm, auf unterschiedliche mechanische Widerstandfähigkeit werden sie ebenfalls geprüft. Laufsohlen von Sicherheitsschuhen im Bau-Handwerk haben einer höheren mechanischen Beanspruchung (Abrieb/Durchtrittschutz) standzuhalten, Laufsohlen von Berufs- oder Sicherheitsschuhen für die Großküche oder der Lebensmittelverarbeitung müssen dagegen eine bessere Rutschhemmung (Gleitwiderstand/Wasserverdrängung) auf glatten Bodenflächen bieten. – siehe SRA / SRB / SRC


Leder / Spaltleder arrow_upward

Spaltleder/Spalte entstehen, wenn bei der Lederherstellung die Häute über die ganze Fläche horizontal in mehrere Schichten geschnitten/gespalten werden. Die unteren Schichten der Haut bezeichnet mal als Spalt oder Spaltleder und besitzen stets zwei raue Seiten. Die obere höherwertige Schicht wird als Narben- oder Außenspalt bezeichnet und besitzt eine natürliche glatte und eine raue Seite. Diese Leder werden z.B. als Glatt- oder Anilinleder bezeichnet und finden bei hochwertigen Produkten Verwendung. - Rinder besitzen Häute bis zu 10mm Stärke, dass dadurch mehrere „Spalte“ möglich sind. Die Stabilität (das Fasergefüge) der Spalte nimmt von oben nach unten jedoch ab! Untere „Spaltleder“ sind günstiger und werden häufig als industrielles Schaftmaterial für Schuhe verwendet. Durch eine Polymerbeschichtung und einer Prägung für Lederoptik ähneln sie optisch dem Narbenleder, bleiben aber in der Qualität und der mechanischen Stabilität hinter diesem zurück. Sika-Footwear verwendet bei Ihren Berufs- und Sicherheitsschuhen Permair®-Protector Leder, welches aus dem obersten wiederstandfähigsten Spalt von Rinderhäuten hergestellt wird. (siehe Permair®-Protector Leder)


Leitfähige Schuhe - C arrow_upward

Leitfähige Schuhe sind gegeben, wenn der elektrische Durchgangswiderstand nach EN ISO 20344 / 5.10 zwischen 0 und 100 KOhm liegt. Schuhe mit dieser Eigenschaft werden mit einem „C“ für „conductive“ gekennzeichnet.


Leisten arrow_upward

Bei der Herstellung eines Schuhs simuliert der dreidimensionale Leisten die Form des Fußes. Diese Fußabbildung hält den Schaft in Form, daß Sohle und Schaft miteinander verbunden werden können und eine bestmögliche Passform für den Fuß ergeben. Die bei Füßen abzugreifenden Ballen-, Fersen- und Ristmaße gehen in die Leistenbestimmung stets ein, auch kann die individuelle Trittspur des Trägers oder die Abformung des Fußes zur Leistenherstellung berücksichtigt werden. Leisten waren in der Vergangenheit aus Holz gefertigt, die industrielle Produktion greift dagegen für „Durchschnittsleisten“ auf langlebige verzugsarme Materialien aus Kunststoffen oder Metallen zurück.


Machart arrow_upward

Unter Machart versteht man bei der Schuhherstellung die Art der Verbindung zwischen Oberschuh (Schaft) und Sohle. Die Machart ist entscheidend für Preis, Lebensdauer, Reparaturfreundlichkeit und Stabilität der Schuhe. Arbeitsschuhe werden oft im angespritzten Verfahren hergestellt, dabei wird der Oberschuh/Schaft in eine Gussform eingestellt und dann durch Auffüllen der Gussform mit den Sohlenkunststoff verbunden. Bei entsprechenden Mengen gilt diese Machart als günstigste Herstellungsweise. Neben dem Verfahren des Anspritzens werden zahlreiche Berufs- und Sicherheitsschuhe von Sika „zementiert“. Bei der Machart des Zementierens wird die Sohle mit dem Oberschuh kontrolliert beidseitig verklebt und durch Druck langfristig verbunden (AGO-Verfahren). Diverse Macharten von Schuhen sind bekannt: Rahmen- oder zwiegenäht, Calyfornia-Style, Mokassin, AGO, usw…


Metzgerei / Schlachterei arrow_upward

Siehe DGUV 110-008


Mikrofaser / Microfaser arrow_upward

Als Mikrofaser (Microfaser) bezeichnet man Fasern, welche aus natürlichen oder synthetischen Stoffen hergestellt und feiner als 1 dtex sind. Das heißt, 10000 dieser Fasern wiegen maximal 1 Gramm!  Miteinander verbunden/verwoben und beschichtet ist so ein leichtes und luftdurchlässiges Schaftmaterial auch für leichte Schuhe herstellbar. Findet Mikrofaser als Schaftmaterial Verwendung in der Herstellung von Sicherheitsschuhen, muss dieses Obermaterial einer Mindestreißkraft von 60N standhalten. Lederschuhe müssen sogar einer Mindestreißkraft von 120N widerstehen.


Mittelfußschutz – M arrow_upward

Schuhe mit Mittefußschutz (Kennzeichnung: M) bieten einen zusätzlichen Schutz zur Zehenschutzkappe, deren Schutz bereits hinter der Zehenlinie aufhört. Der Mittelfußschutz setzt dort an und verlängert den Schutz vor herabfallenden Gefahren über den Mittelfußbereich hinaus. Auf den Mittelfuß auftreffende Kräfte werden durch die umspannende Lage des Mittelfußschutzes über den Rist (Fußrücken) verteilt. Der Schutz darf die Bewegungsfähigkeit des Fußes nicht behindern, auch muss er so befestigt sein, dass dieser nicht zu entfernen ist. Meist ist er fest vernietet mit der Zehenschutzkappe.


Mondopoint arrow_upward

Das Mondopoint-Schuhgrößensystem ist durch die ISO 9407 definiert. Es stellt somit das einzige Schuhgrößensystem dar, welches international standardisiert ist. Anzutreffen ist es beim Militär und bei der Größenbestimmung von Skischuhen. Das System beziffert sowohl die Länge als auch die Breite des Fußes in Millimetern. Die Standard-Fußlängen sind meist in Intervallen von 5mm, selten 7,5mm, definiert.


Mono-Sohle arrow_upward

Bei Schuhen spricht man von einer Mono-Sohle, wenn die Sohle aus einem durchgehenden Material hergestellt worden ist. Im Vergleich dazu besitzt eine Zweischicht-Sohle (Dual-Density/Double-Density) eine Laufsohle und eine Zwischensohle, meist aus unterschiedlichen Härtegraden (shore-härte) und/oder ungleichen Materialien.


Natriumlaurylsulfatlösung (SLS) arrow_upward

Natriumlaurylsulfatlösung (SLS) wird bei der SRA-Prüfung zur Rutschhemmung bei zertifizierten Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen benutzt. Bei der Rutschhemmungsprüfung SRA wird der Reibungskoeffizient bestimmt, indem die zu testenden Schuhe auf mit SLS benetzten Keramikfliesen durch Vorwärtsgleiten geprüft werden.


Nitril / Nitrilgummi arrow_upward

Im Bereich des Arbeitsschutzes findet Nitrilgummi / Nitrilkautschuk gerne Verwendung als Laufsohlenmaterial bei Sicherheitsschuhen oder bei der Herstellung von Chemikalienschutzhandschuhen. Beständig gegen viele Säuren, Basen und Kohlenwasserstoffe ist das Material zudem wenig empfindlich gegen Kontakthitze. Nicht so flexibel wie TPU erfüllt eine Nitrilgummi-Laufsohle einen hohen Anspruch an Stabilität und Lebensdauer.


NOMEX arrow_upward

NOMEX® ist eine Markenbezeichnung des Herstellers DuPont™ und stellt eine sehr robuste und leistungsfähige Textilfaser dar, welche besonders Hitzefest und Chemikalienbeständig ist.


OPTIMAX arrow_upward

OPTIMAX ist eine bequeme und strapazierfähige Berufs- und Sicherheitsschuh-Serie von Sika Footwear. Diese aus speziellem Permair-Leder hergestellten Arbeitsschuhe haben eine „Naturform“ und sind bestens geeignet, wenn neben Komfort eine maximale Rutschhemmung auf rutschigen Böden benötigt wird. Mit oder ohne Schutzkappe eigenen sie sich für alle Bereich rund um den Umgang mit Lebensmitteln, in der Horeca-Branche oder in der gewerblichen Küche. Erhältlich sind die OPTIMAX in diversen Schaftvarianten, sei es Schnürschuh, Sandale, Slipper oder mit Klettverschluss.


Oxford arrow_upward

Ein Schuh mit Oxford-Schaftschnitt besitzt eine geschlossene Schnürung. Anders als beim Derby-Schaftschnitt enden die V-förmig zusammenlaufenden Verschlussteile unter dem Blatt/Vorderteil. Die schmal-öffnende Schnürung lässt einen kleineren Spielraum der Einstellmöglichkeiten im Vergleich zu anderen Schaftschnitten zu.


Permair® arrow_upward

Permair®-Protector Leder wurde entwickelt, um zahlreiche Anforderungen aus der Arbeitswelt, beim Einsatz in Berufs- und Sicherheitsschuhen zu erfüllen. Seine hohe Produktqualität übertrifft alle Anforderungen der europäischen Norm EN ISO 20344 bei weitem und besitzt eine hohe Atmungsaktivität. Permair®-Protector Leder ist von Natur aus wasserdicht und beständig gegen Salze, Öle, viele Chemikalien und wirkt als Barriere gegen Viren und andere Krankheitserreger. Es wird aus der hochwertigen Oberhaut von Rinderhäuten hergestellt und durch eine besonders starke diffusionsoffene PU-Beschichtung zusätzlich veredelt.


Pflegeschuhe / Klinikschuhe arrow_upward

Eine Auswertung von Unfallanzeigen von Pflegekräften und Klinikmitarbeitern ergibt einen besonderen Schwerpunkt bei SRS-Unfällen, welche durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen verursacht werden. Die Ursachen dazu sind unterschiedlich und zurückzuführen auf: Beschaffenheit und Zustand des Fußbodens, die Art und Ausführung des Schuhwerks, das Trageverhalten oder die Gestaltung der Laufsohle.

Die deutsche Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat diesbezüglich eine Informationsschrift (Gut zu Fuß im Pflegeberuf) veröffentlicht, in der die Kriterien für Arbeitsschuhe im Pflegeberuf genannt sind.

BGW: Kriterien für sichere Arbeitsschuhe im Pflegeberuf (Auszug)

  • ein vorn geschlossener Schuh
  • eine geschlossene, feste Fersenkappe
  • eine gut profilierte, großflächige Auftrittsohle, die rutschhemmend wirken muss
  • eine regulierbare Spannweite
  • ein bequemes Fußbett
  • eine dämpfende Sohle
  • ein flacher Absatz
  • ein gutes Klima für den Fuß

Ergänzende Informationen zu Klinikschuhen findet man auch in der DGUV Beispielsammlung Fußschutz 12/2017. - Empfehlungen zu rutschhemmenden O1 Berufsschuhen (EN ISO 20347:2012) werden in der DGUV Beispielsammlung für folgende Arbeiten ausgesprochen:

  • bei Arbeiten im OP-Bereich
  • bei Arbeiten im Pathologie-Bereich
  • in der Bettenzentrale
  • im allgemeinen Pflegebereich
  • bei der Desinfektion

Bei O1 Berufsschuhen handelt es sich um zertifizierte rutschhemmende Arbeitsschuhe mit Fersenschutz aber ohne Zehenschutzkappe, gehen doch über 30% der meldepflichtigen SRS-Unfälle (Stolper, Rutsch und Sturz) auf verlorene Bodenhaftung zurück! - siehe „Berufsschuhe“


pH-Wert arrow_upward

Der pH-Wert ist das Maß für den sauren oder basischen Charakter einer wässrigen Lösung, welches durch z.B. gegerbtes Leder beeinflusst wurde. Der pH-Wert von 7 (Neutral) und weniger wird immer saurer, aufsteigend von ph-7 wird es immer mehr basisch. Die in Schuhen verwendeten Materialien werden dahingehend geprüft, daß die Materialien nicht zu „sauer“ sind.


Polyester arrow_upward

Polyester ist ein aus Erdöl hergestellter synthetischer Stoff, der in zahlreichen Geweben zum Einsatz kommt. Die dafür benötigten Kunstfasern werden zuvor aus PET im sogenannten Schmelzspinnverfahren hergestellt. Leicht und Wasserfest eignet sich diese Faser für die Herstellung von vielen technischen Geweben.


Polymerstiefel /-schuhe arrow_upward

Fallen bei der Norm-Klassifizierung von Berufs- und Sicherheitsschuhen unter den Code II. Unter- Gesamt-Polymerschuhe/-stiefel versteht man aus Kunstoffen im Ganzen geformte Schuhe. Mit Schutzkappe und/oder Durchtrittschutz werden diese nach EN ISO 20345 als S4 oder S5 Schuhe bezeichnet. In der Umgangssprache spricht man von „Gummistiefeln“ oder „Gummischuhe“ (siehe auch Gummistiefel)


Profil arrow_upward

Das Profil befindet sich in der Laufsohle (profilierte Laufsohle) des Schuhs und übernimmt unterschiedliche Aufgaben. Das Profil nimmt Einfluss auf die Wasserverdrängung, hilft bei der Rutschfestigkeit, entsprechend dick bietet es mechanischen Schutz und/oder Langlebigkeit. Mindestens 70% der Sohlenlänge muss z.B. bei einem S3 Schuh mit einer profilierten Laufsohle versehen sein. Laufsohlen mit einer Profitiefe von weniger als 2,5mm werden als Schuhe ohne Profilsohle betrachtet. – siehe auch „Laufsohle“


Pronation arrow_upward

Mit Pronation bezeichnet man die natürliche Dämpfungsbewegung des Fußes im unteren Sprunggelenk. Dabei dehnt sich der Fuß um seine Längsachse wobei der äußere Fußrand angehoben und der innere Fußrand gesenkt wird. Das dabei nach innen „Knicken“ gehört zur Abrollbewegung und beschreibt ein normales Laufbild. Um einer übermäßigen Pronation zu begegnen, können Schuhe mit einer sogenannte Pronationsstütze versehen sein. Dies kann durch ein partiell härteres Laufsohlenmaterial erreicht werden oder mittels eines dafür vorgesehenen Sohlenelementes.


PSA / PPE / PBM arrow_upward

Die Abkürzung PSA steht für „Persönliche-Schutz-Ausrüstung und findet Verwendung im Bereich der Arbeitssicherheit und bei Regeln und Empfehlungen der Berufsgenossenschaft BG und der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung / DGUV. – Im englischen spricht man von PPE (Personal Protective Equipment) in den Niederlanden heißt es PBM (Persoonlijke Beschermings-Middelen.


PSA-Verordnung der EU arrow_upward

Die offizielle Bezeichnung lautet: "Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG". Gültig ab 21.04.2019. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an die Hersteller, Importeure und Händler von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sowie an notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstellen. Der Geltungsbereich der Verordnung ist umfassender als der zuvor. Mussten bislang nur die Hersteller prüfen, ob ihre PSA-Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, werden nun auch Händler und Importeure in die Verantwortung genommen. Sie müssen sich bei den gehandelten Produkten vergewissern, dass sie geprüft wurden und über eine entsprechende Bescheinigung verfügen.


PU / PUR arrow_upward

Polyurethane (PUR) werden im Sprachgebrauch auch als „PU“ bezeichnet. Als aufgeschäumter Kunststoff finden Polyurethane häufig Verwendung als Mono-Sohlenmaterial von Berufs- und Sicherheitsschuhen. Die hohe dämpfende Elastizität und mikroporöse Struktur empfiehlt sich in Kombination mit einer hohen Stabilität gegenüber aggressiven Flüssigkeiten besonders als Arbeitsschuh-Sohlenmaterial für Berufsbereiche, wo eine gute Rutschhemmung und ein hohes Dämpfungsvermögen gefordert sind.


Quartier arrow_upward

Das Quartier am Schaft eines Schuhs befindet sich in dessen hinteren Bereich, dort wo sich Knöchel und Ferse befinden. Den vorderen Teil des Schaftes bezeichnet man dagegen als „Blatt“.


Quartierfutter arrow_upward

Als Quartierfutter bezeichnet man das Innenfutter im hinteren Schuhbereich (Quartier). Dort wo Ferse und Knöchel vor scheuern geschützt werden sollen.


Rahmengenähte Machart arrow_upward

Als Rahmengenähte Machart versteht man bei der Schuhherstellung die Verbindung des Schaftes mit der Brandsohle und einem zusätzlichen umlaufenden Rahmen. Um abschließend eine plane Fläche zu erhalten wird auch hier ein zusätzlicher Abstandshalter (Ausballung) notwendig. Eine notwendige Zwischensohle wird ebenfalls am Rahmen vernäht, welche dann die Laufsohle verklebt aufnehmen kann. Diese Machart ist auch als Goodyear Machart bekannt. Zwiegenähte oder Driegenähte Macharten sind weitere rahmengenähte Macharten, welche meist bei teuren und stabilen Wander- oder Hochgebirgsschuhen anzutreffen sind.


Reibungskoeffizient arrow_upward

Der Reibungskoeffizient ist auch als Reibungszahl bekannt. Er beschreibt das Verhältnis der Reibungskraft zur Anpresskraft.


Reißkraft arrow_upward

Die Reißkraft des Schaftmaterials bei zertifizierten Berufs- und Sicherheitsschuhen muss vorgegebenen Mindestreißkräften entsprechen! Lederschuhe müssen lt. Norm doppelt so reißfest sein, als es Schuhe mit beschichtetem Gewebe oder Textilien sein müssen!


Rutschhemmung arrow_upward

Unter dem Begriff der Rutschhemmung versteht man die Eigenschaft, welche die Laufsohle eines Berufs- oder Sicherheitsschuhs aufbringt, um auf rutschigen Bodenflächen ein Ausrutschen zu reduzieren. Der Rutschhemmung ist im Bereich der Arbeitssicherheit eine große Aufmerksamkeit zu widmen, ist doch das Ausrutschen und Ausgleiten Ursache Nr. 1 bei Arbeitsunfällen! Im Durchschnitt ist jeder 3. Arbeitsunfall darauf zurückzuführen! Kann die benötigte Trittsicherheit auf nassen oder glatten Bodenbelägen nicht ausreichend gewährleistet werden, ist die Rutschhemmung der passenden Arbeitsschuhe auf diese Anforderung zwingend abzustimmen. Eine Vielzahl von Faktoren (Bodenbelag, Art der Nässe, Grund der Glätte, Reinigungsverhalten, usw …) sind dabei zu betrachten!


Schaft arrow_upward

Bei der Herstellung von Schuhen ist der Schaft neben dem Boden/Sohlenkomplex eins der elementaren Bauteile. Häufig ist der Schaft aus mehreren Lagen hergestellt, wobei der meist aus Leder hergestellte Außenschaft am bekanntesten ist. Alternative Materialien wie Textilien oder Mikrofaser finden als Schaftmaterial mehr und mehr Verwendung. Die bekanntesten Schaftschnitte für Halbschuhe sind Oxford und Derby.


Schnellverschluss arrow_upward

Spezielle Sicherheitsschuhe besitzen Schnellverschlüsse, wenn bei möglichen gefährlichen Geschehnissen die Notwendigkeit besteht, diese schnell ausziehen zu müssen. Das kann z.B. notwendig sein, wenn sich heiße Flüssigkeiten ins Schuhwerk ergießen oder das Schuhwerk eingeklemmt wird. Ausführungen von Schnellverschlüssen gibt es unterschiedliche, meist muss ein Stift zur Öffnung der Schnürung nach oben herausgezogen werden. Sicherheitsschuhe mit Schnellverschlüssen finden sich bei Arbeitsplätzen im Umgang mit flüssigen Metallen oder im Gleisbau, wo z.B. schließende Weichen eine Gefahr darstellen.


Schnürsenkel arrow_upward

Schnürsenkel oder Schnürbänder waren bereits Im Mittelalter gängig, um Schuhe oder Kleidungsstücke mittels Schnürung zu schließen. Solche Bänder, Gürtel oder Senkel wurden früher am Ende mit Gewichten versehen, dass diese wie ein „Senk-Lot“ nach unten hingen. Die Gewichte/Senkelenden nennt man heute umgangssprachlich „Pinken“ und verhindern ein Ausfransen der Senkel. Schnürsenkel können durch unterschiedliche Arten der Schnürung und Bindungsweisen zusätzliche Eigenschaften (Justage, Flexibilität) erfüllen. Nasse Senkel lassen sich manchmal schlecht öffnen, darum können in Nassbereichen Schuhe mit anderen Verschlüssen (Boa, Klett, Reissverschluss, Gummizug, usw.) eine Alternative sein.


Schuhgröße arrow_upward

Die Schuhgröße (Länge und Weite) ist die meist numerische Angabe der Schuhlänge, in der Schuhe am Markt erhältlich sind. In Kontinentaleuropa ist die Größentabelle des „französischen Stiches“ geläufig, wie auch die des englischen „Barleycorns“. Das englische System lässt sich zudem gut vergleichen mit dem dritten uns bekannten amerikanischen System. (Ausnahme: Mondopoint) In erster Linie unterscheiden sich diese drei Systeme in der Maßeinheit und dem jeweiligen Nullpunkt. Der französische Stich hat die Maßeinheit 2/3 Zentimeter und ergab sich aus der Länge eines Nähmaschinenstiches der Schuhmacher bei einer Doppelnaht. Diese 6,67 Millimeter sind bis heute noch in Europa die gängige Maßeinheit zwischen den Größen 14 und 54.   Im englischen und amerikanischen geht die Maßeinheit auf das Barleycorn 1/3“ zurück, dies entspricht etwa 8,46 Millimeter. Die Sprünge ganzer Schuhgrößen sind somit größer, dass auch Zwischengrößen mit ½ er Maßeinheit produziert werden. z.B. 9, 9½, 10, 10 ½, 11, usw. Der Nullpunkt, Basispunkt aller Systeme, ist jedoch immer unterschiedlich, dass die Systeme nicht streng linear nebeneinander existieren können. Orientieren kann man sich gut an der „französischen“ Größe 38 oder 42, welche in England (UK) eine Größe 5 oder eine 8 ist, im amerikanischen dagegen sogar eine männliche 6 oder 9 oder eine weibliche 7 oder 10. ACHTUNG: Je nach Schuh-Art und Design geben Hersteller den Größen (Schuh-Innenlängen) noch unterschiedliche Längen-Zugaben hinzu! Diese Zugaben differieren zwischen 5 und 15 Millimeter. Die unterschiedlichen Nullpunkte und Zugaben der Hersteller lassen die Größenangaben somit nur als Orientierung zu. High-Heels mit 15mm Zugabe bei der Innenlänge wären unverständlich, bei Sicherheitsschuhen mit Zehenschutzkappe passt dies schon besser!


Schuhformen arrow_upward

Schuhformen werden bei Beruf-, Schutz, und Sicherheitsschuhen in den jeweiligen Normen mit Groß-Buchstaben bezeichnet. Schuhform A = Halbschuh, Schuhform B = Stiefel niedrig, Schuhform C = Stiefel halbhoch, Schuhform D = Stiefel hoch, Schuhform E = Stiefel oberschenkelhoch. In den EN ISO Normen sind entsprechende Bilder zu den bezeichneten Schuhformen abgebildet.


Schuh- und Stiefelhaltegestelle / -trockner arrow_upward

Bei einer größeren Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Nahrungsmitteln stellt sich nach Feierabend die Frage der Aufbewahrung des Schuhwerks. In eigens dafür konzipierten Edelstahl-Schuhhaltegestellen (evtl. mit Trockenfunktion durch Warmluft) können zwischen 5 und 40 Paar Schuhe oder Stiefel platzsparend aufgehangen werden. Eine Sichtkontrolle der rutschhemmenden Laufsohlen (Profiltiefe, Risse, Sauberkeit, …) ist bei dieser Art der Aufbewahrung zudem bequem möglich. Moderne Schuhhaltegestelle bieten während der Aufbewahrungsphase sogar die Option einer Schuhdesinfektion auf UV-Basis.


Schuhweite arrow_upward

Die Schuhweite, die das Innenvolumen des Schuhs abbildet, wird über das Ballenmaß der Fußweite bestimmt, welche den Umfang des Vorderfußes definiert. Bei der Berechnung der Schuhweite fließt ebenso die Risthöhe ein, dies, um eine optimale Passform des Schuhs zu erhalten. Wie bei den Schuhgrößen gibt es auch hier keine Standard-Schuhweiten, Weitenbezeichnungen durch Buchstaben, von A = sehr schmal bis I= extra weit) sind in Europa geläufig. Hochwertige Lederschuhe haben dank der natürlichen Flexibilität von Leder zudem die Eigenschaft, dass sie sich im Laufe des Tages den anschwellenden Füßen anpassen. Über Nacht, wenn Lederschuhe abtrocken und auskühlen, geht auch das Leder wieder zurück, worauf sich die Verwendung von Schuhspannern begründet. Diese natürliche Weitenjustierung ist bei Schuhen aus Kunstfasermaterialien nicht zu erwarten.


Schutzkappe arrow_upward

Siehe Zehenschutzkappe


Schutzschuhe arrow_upward

Schutzschuhe (protection shoes) sind Schuhe gemäß der EN ISO 20346. Sie verfügen über die Norm-Grundanforderungen und sind immer mit einer rutschhemmenden Laufsohle (SRA, SRB oder SRC) sowie einer 100 Joule geprüften Zehenschutzkappe ausgerüstet. Erkennbar sind Schutzschuhe an den Kennzeichnungen PB, P1, P2, P3, P4 & P5. Das Kürzel „P“ steht für „Protection“. Ergänzende Norm-Zusatzanforderungen sind wie auch bei den „Sicherheitsschuhen gem. EN ISO 20345 möglich.


Sicherheitsschuhe arrow_upward

Sicherheitsschuhe (safety shoes) sind Schuhe (inkl. Stiefel) gemäß der EN ISO 20345 und sollen den Träger vor Gefahren und Verletzungen schützen. Sie verfügen über die Norm-Grundanforderungen und sind immer mit einer rutschhemmenden Laufsohle (SRA, SRB oder SRC) sowie einer 200 Joule geprüften Zehenschutzkappe ausgerüstet. Erkennbar sind Sicherheitsschuhe der Klassifizierung I an den Kennzeichnungen SB, S1, S2 und S3.

Sicherheitsschuhe der Klassifizierung II sind bezeichnet mit S4 oder S5, als Grundanforderung müssen sie neben der Rutschhemmung und der 200 J geprüften Zehenschutzkappe auch „Dicht“ sein! - Alle Sicherheitsschuhe können weitere Norm-Zusatzanforderungen erfüllen. Durch folgende Kürzel: P, C, A, I, HI, CI, E, WR, M, AN, WRU, CR und HRO werden diese gekennzeichnet. Das Kürzel „S“ steht für „Safety“.

Kennzeichnungen der Kategorien von Sicherheitsschuhen:

  • SB = Sicherheitsschuhe mit einer rutschhemmenden Laufsohle und Zehenschutzkappe
  • S1 = Sicherheitsschuhe mit einer rutschhemmenden Laufsohle, einer Zehenschutzkappe, Antistatik, Fersendämpfung, geschlossenem Fersenbereich, kraftstoffbeständige Laufsohle
  • S2 = Sicherheitsschuhe mit einer rutschhemmenden Laufsohle, einer Zehenschutzkappe, Antistatik, Fersendämpfung, geschlossener Fersenbereich, definierter Wasserdurchtritt & Wasseraufnahme, kraftstoffbeständige Laufsohle
  • S3 = Sicherheitsschuhe mit einer rutschhemmenden Laufsohle, einer Zehenschutzkappe, Antistatik, Fersendämpfung, geschlossener Fersenbereich, definierter Wasserdurchtritt & Wasseraufnahme, Durchtrittsicherheit, kraftstoffbeständige und profilierte Laufsohle
  • S4 = Sicherheitsschuhe/Stiefel mit einer rutschhemmenden Laufsohle, einer Zehenschutzkappe, Antistatik, Fersendämpfung, geschlossener Fersenbereich, wasserdicht, kraftstoffbeständige Laufsohle
  • S5 = Sicherheitsschuhe/Stiefel mit einer rutschhemmenden Laufsohle, einer Zehenschutzkappe, Antistatik, Fersendämpfung, geschlossener Fersenbereich, wasserdicht, kraftstoffbeständige und profilierte Laufsohle

Sicherheitsstiefel arrow_upward

Siehe Sicherheitsschuhe


SIKA arrow_upward

Das „SIKA“-Sortiment konzentriert sich vor allem auf Berufs- & Sicherheitsschuhe, welche zielgerichtet für die Lebensmittelwirtschaft, die Hotellerie und Gastronomie, mitsamt Küchen, Großküchen und Catering, die Dienstleistungs- und Reinigungsbranche, sowie für den Krankenhaus-, Pflegesektor und die Pharmaindustrie entwickelt wurden. Ein weiterer Fokus liegt in der der Herstellung von Clogs für die zuvor genannten Berufsfelder, sowie zahlreicher anderer Branchen.


Sika Footwear A/S arrow_upward

Im Jahre 1870 fand Sika Footwear A/S seinen Ursprung im dänischen Herning und entwickelt und produziert, als familiengeführte Unternehmen in 5ter Generation, Beruf- und Sicherheitsschuhe für die Arbeitswelt. 150 Jahre Erfahrung und stete Produktoptimierungen spiegeln sich in der Qualität von Sika-Produkten wider. In enger Zusammenarbeit mit Kunden und Anwendern strebt man deren Sicherheit und Produktzufriedenheit an. Produkte und Wissenswertes zu Sika Footwear finden sie auch unter www.sikafootwear.de


Sohlenreiniger arrow_upward

In Lebensmittelbetrieben oder gewerblichen Küchen finden sich neben Hygieneschleusen auch häufig Sohlenreiniger für Arbeitsschuhe. Diese Geräte der Reinigungstechnik besitzen zur Laufsohlenreinigung meist waagerechte rotierende Reinigungsbürsten und erlauben die Zugabe von Reinigungs- und Desinfektionsflüssigkeiten. Berufs- und Sicherheitsschuhe mit leicht zu reinigendem Laufsohlenprofil empfehlen sich für diese Betrachtung besonders.


SRA / SRB / SRC arrow_upward

Zertifizierte Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe haben als Grundanforderung den Nachweis einer Rutschhemmung zu erbringen. Dieser Nachweis wird durch die Kennzeichnung am Produkt ersichtlich gemacht. Die Abkürzung SRA bedeutet, dass die rutschhemmenden Eigenschaften der Laufsohle auf Keramikfliesen mit Seifenlösung geprüft und erfüllt wurden, die Abkürzung SRB weist nach, dass die Laufsohlen auf einer Stahlplatte mit Glycerin (SLS) positiv der Rutschhemmung geprüft wurden sind. Wurde die Laufsohle hinsichtlich Keramikböden und Stahlplatten positiv geprüft, kann das Produkt mit der Abkürzung SRC kenntlich gemacht werden. Die Kürzel SRA, SRB & SRC lassen leider keine Aussage über die Güte der Rutschhemmung zu, sie versichern nur, dass die Mindestanforderungen der jeweiligen Prüfung geschafft worden sind. Speziell für keramische Böden entwickelte Schuhe/Laufsohlen, die bei der SRA Prüfung beste Rutschhemmung nachweisen, können somit mehr Schutz bei der Arbeit bieten als universelle Arbeitsschuhe/Laufsohlen mit durchschnittlicher SRC Prüfung. - siehe Laufsohle.


SRS-Unfälle arrow_upward

Jeder fünfte Unfall bei der Arbeit ist ein SRS- Stolper-, Rutsch- und Sturzunfall. Diese Unfallursache ist damit die zweithäufigste im gesamten Arbeitsunfallgeschehen. Das belegen jährlich die wiederkehrenden Berichte zum „Arbeitsunfallgeschehen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Im Gastgewerbe stellen SRS-Unfälle mit über 30% sogar die häufigste Unfallart dar.


Stanzmesser arrow_upward

Einseitig geschärfte Stanzmesser finden bei der Herstellung von Schuhen Verwendung. Mit ihnen werden aus flächigen Schuhmaterialien (z.B. Leder, Futterstoffe, …) Formteile herausgestanzt, welche zusammengefügt die Grundlage zur Herstellung eines Schaftes darstellt. (Die Arbeit ist vergleichbar mit dem Ausstechen von Gebäck/Plätzchen aus einem ausgerollten Teig) Oft werden für ein Schuhpaar zahlreiche Stanzmesser benötigt, die jeweils noch einmal in allen verfügbaren Schuhgrößen für rechte und linke Schuhe notwendig werden.


Stahlzwischensohle arrow_upward

Stahlzwischensohlen werden fest in den Sohlen von Sicherheitsschuhen verbaut, um die geforderte Durchtrittssicherheit zu gewährleisten. Schuhe dieser Machart werden mit dem Kennzeichen-Eigenschaft „P“ oder als S3 oder S5 Schuh/Stiefel bezeichnet. Stahleinlegesohlen sind in der Herstellung von durchtrittssicheren Sicherheitsschuhen etabliert, bieten aber nicht immer die gewünschte Flexibilität im Bereich der Grundgelenke der Zehen. (siehe - Durchtrittsicherheit „P“)


Staublasche arrow_upward

Als Staublasche wird ein Gewebe oder dünnes Leder (Vollfaltenbalgzunge) bezeichnet, welches seitlich zwischen der Zunge und dem Schaft fixiert ist. Unterhalb der Schnürung / Ristverstellung verhindert es das Eindringen von Schmutz oder kleinen Steinchen in das Schuhinnere. Schützt die Staublasche vor Flüssigkeiten, spricht man in diesem Fall von einer Wasserlasche.


Stiefel arrow_upward

Bei zertifiziertem Schuhwerk (EN ISO 20345) sprechen wir von Stiefeln bereits, wenn der Schaft über die Knöchelhöhe hinausgeht. Als „Form B“ gilt der niedrige Stiefel, welcher auch als halbhoher Schuh oder „Bootie“ bekannt sein kann. „Form C“ ist der halbhohe Stiefel, welcher vergleichbar mit einem Einsatzstiefel von Militär oder Polizei ist. Die „Form D“ ist der hohe Stiefel, welcher den Unterschenkel abdeckt, ähnlich eines Gummistiefels. „Form E“ sind oberschenkelhohe Stiefel, welche in der Regel über das Knie hinausgehen. Die Höhen des Sicherheits-Schuh-/Stiefeloberteils sind abhängig der Form und Größe, definiert sind die Begriffe im Regelwerk EN ISO 20345.


Stoßeinwirkung arrow_upward

Von Stoßeinwirkung sprechen wir, wenn Schutzkappen von Arbeitsschuhen auf Ihre Schlagfestigkeit geprüft werden. Mit einer Prüfenergie von 200 Joule / ± 4 Joule werden z. B. Zehenschutzkappen für Sicherheitsschuhe mittig durch einen senkrecht herabfallenden Metallkeil (90° Spitze) belastet. Die maximal zulässige Verformung der Zehenschutzkappen ist definiert, Zehenschutzkappen die eine höhere Verformung aufweisen sind für eine Verwendung in Sicherheitsschuhen nicht geeignet. (EN 12568)


Strobel Machart arrow_upward

Unter Strobeln versteht man die Machart, oder Befestigung der Brandsohle an den Schaft mitsamt des Innenfutters. Durch das Vernähen (Strobeln) der Brandsohle an den Schaft erhält der Schuh eine hohe Flexibilität und ein geringes Gewicht. Abschließend kann die Sohle aufgebracht und /oder angeklebt werden.


Thermoabrieb arrow_upward

Der Begriff Thermoabrieb ist als „Kreiden“ geläufig und häufig Verursacher von ungewünschten Streifen auf Bodenbelägen. Streifen entstehen, wenn Laufsohlen auf glatten Böden Hitzespitzen (Reibungshitze) erzeugen und dadurch Thermoabrieb erfolgt. Dunkel eingefärbte Gummi oder TPU Laufsohlen begünstigen diesen Umstand.


TPU arrow_upward

Unter dem Kürzel TPU (TPE-U) versteht man „thermoplastisches Polyurethan“. Es gehört zur Produktklasse der Elastomere und wird oft als Laufsohlenmaterial bei Sicherheitsschuhen verwendet. TPU ist sehr abriebfest und gut beständig gegen Öle, weniger gut gegen Säuren und Basen, es ist schwerer und fester als PU, die Dämpfungseigenschaften sind zudem etwas geringer. In Verbindung mit einer PU-Zwischensohle werden TPU-Laufsohlen gerne bei Sicherheitsschuhen verwendet. Die Rutschhemmung des TPU Laufsohlenmaterials ist abhängig der gewählten SHORE-Härte/Werkstoffhärte. Sicherheitsschuhe mit TPU-Laufsohle empfehlen sich aufgrund ihrer Zähigkeit bei Arbeiten auf Beton, Asphalt oder ähnlich hoch-abrasiven Bodenbelägen. Auf glatten Böden überzeugen TPU-Laufsohlen nicht.


Trennkraft arrow_upward

Die Trennkraft in N/mm gibt die aufzubringende Kraft an, welche notwendig ist die Laufsohle vom Schuhoberteil abzureißen.


Unfall / Arbeitsunfall arrow_upward

Das Risiko einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden nimmt trotz steigender Beschäftigungszahlen ab.  Zurückzuführen ist dies lt. DGUV auf Arbeitsbedingungen, welche stetig sicherer werden. Meldepflichtig (Unfallanzeige) sind Arbeitsunfälle bei den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen nach sich ziehen.


Überkappe arrow_upward

Bei Schuhen mit Überkappe wird der Anstoßbereich vor und über den Zehen zusätzlich vor äußerer mechanischer Beanspruchung geschützt. Die beim Sicherheitsschuh über der Zehenschutzkappe angebrachten Überkappen schützen vor Beschädigungen des Schaftes, verlängern somit die Lebensdauer und gewähren zudem, falls bauartbedingt gegeben, eine längere Wasserdichtheit. Bei knieenden Tätigkeiten (z.B. Fliesenleger) werden Schuhe besonders beansprucht, dort empfehlen sich Überkappen, besonders fest aufgebrachte (vulkanisiert) sehr.


Verdrängungsraum arrow_upward

Der Verdrängungsraum eines Bodenbelages ist der zur Geh-Ebene hin offene Hohlraum unterhalb der Geh-Ebene. Bodenbeläge mit Verdrängungsraum haben den Vorteil, dass sich gleitfördernde Stoffe wie Nässe, Öle oder andere Verschmutzungen, unterhalb der Geh-Ebene in den Hohlräumen absetzen können. Dadurch bleibt die rutschhemmende Eigenschaft des Bodens bei Verunreinigung durch zuvor genannte Stoffe länger erhalten als bei einem Boden ohne Verdrängungsraum.  Oberflächenausbildungen, die von feinrau über rau oder profiliert zu grobrau und stark profiliert reichen, tragen zur bauseitigen Rutschhemmung bei. Bei der Wahl der richtigen Bodenausführung muss häufig ein Kompromiss zwischen den lokalen Anforderungen gefunden werden, wichtig ist dabei, dass dieser Kompromiss die sicherheitsrelevanten Anforderungen ausreichend einschließt. Der Verdrängungsraum wird mit V4 – V10 bezeichnet, die Ziffer 4,6,8 oder 10 gibt dabei Auskunft über das Verdrängungsraumvolumen in cm³/dm². Weitere Informationen zum Verdrängungsraum finden sich in der DGUV-Regel 108-003.


Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) – Österreich (Auszug) arrow_upward

2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung - Fuß- und Beinschutz

§ 8. (1) Fuß- und Beinschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Gliedmaßen der unteren Extremitäten vor Verletzungen, vor Schäden durch länger andauernde Beanspruchung, vor anderen schädigenden Einwirkungen und zum Schutz vor Ausrutschen (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzstiefel, Schnittschutzhosen).

(2) Arbeitgeber/innen müssen Arbeitnehmer/innen Fuß- oder Beinschutz zur Verfügung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren (§ 4) bestehen:

Mechanische Gefahren durch Anstoßen an Gegenstände, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Hineintreten oder Hineinknien in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch sonstige Kontakte mit spitzen oder scharfen Gegenständen,

  • Gefahren durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe oder Witterung,
  • Gefahr des Ausrutschens auf geneigten oder rutschigen Untergründen
  • usw...

Wärmeisolierung – HI arrow_upward

Die Abkürzung informiert über die vorhandene fest verbaute Eigenschaft der Wärmeisolierung des Sohlenkomplexes von Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen. D. h. Schuhe mit der Kennzeichnung HI isolieren gegen Hitzeeinwirkung von außen.


Wasserdurchtritt & Wasseraufnahme – WRU arrow_upward

Das Kürzel WRU zeigt an, dass der Schaft der Arbeitsschuhe gegen geringen Wasserdurchtritt (Massenzunahme) und die Aufnahme von Wasser geprüft ist. Die Massenzunahme und Wasseraufnahme sind in der Norm 20344 definiert. Schuhe mit WRU-Kennzeichnung sind somit „bedingt“ einsetzbar in nassen Arbeitsbereichen.


Wasserdampfdurchlässigkeit arrow_upward

Schaftmaterialien, welche bei der Herstellung von Berufs- oder Sicherheitsschuhen Verwendung finden, werden auf Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfzahl (Sättigung) geprüft. Dahingehende Mindestanforderungen gewährleisten, dass Schwitzfeuchte aus den Schuh möglichst wieder heraustreten kann, sowie daß das Material eine vorgegebene Menge an Feuchtigkeit aufnehmen kann.


Wasserdichtheit – WR arrow_upward

Das Kürzel WR steht für Wasserdichtheit von Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen. Der Wasserdurchtritt in die Arbeitsschuhe wird an einem praxisnahen Modell getestet. Nach Durchschreiten von 100 Wannenlängen darf der Wassereintritt 3cm² nicht überschreiten, bzw. bei Prüfung nach EN ISO 20344 darf vor Ablauf von 15 min kein Wasserdurchtritt erkennbar sein.


Wasserlasche arrow_upward

Als Wasserlasche wird ein dichtes Gewebe oder dünnes Leder bezeichnet, welches am Schuh seitlich zwischen der Zunge und dem Schaft fixiert ist. Unterhalb der Schnürung / Ristverstellung verhindert die Wasserlasche das Eindringen von Flüssigkeiten in das Schuhinnere. Ist die Wasserlasche nicht flüssigkeitsdicht ausgeführt, spricht man von einer Staublasche, die hauptsächlich vor dem Eindringen von Schmutz oder kleinen Steinchen schützt.


Zehenschutzkappe arrow_upward

Zehenschutzkappen in Sicherheits- und Schutzschuhen haben die Aufgabe den Vorderfuß vor Verletzungen durch z.B. Stoßeinwirkungen oder Quetschungen zu schützen. Sie können bestehen aus Materialien wie Stahl, Aluminium oder modernen Kunststoffen. Die Maße der Zehenschutzkappen sind je nach Schuhgröße der Sicherheitsschuhs in der gültigen EN ISO 20345 definiert. Bei den Größen 41/42 müssen sie z.B. 39mm Innenlänge haben, mindestens 1mm dick sein und nach einem Norm-Belastungstest (Stoß & Druck) eine Mindestresthöhe von 14mm gewährleisten. Dies, damit nach einem Unfall die Zehen unter der Schutzkappe wieder besser herausfinden. Zehenschutzkappen müssen in Schuhen in dem Maße eingearbeitet sein, dass diese nicht ohne Zerstörung des Schuhs herausgenommen werden können. Ein geforderter Kantenschutz von 10mm länge sorgt für einen geschmeidigeren Übergang der Schutzkappe zum Blattfutter am Vorderfuß. Zehenschutzkappen werden gemäß EN ISO 22568 geprüft.


Zugabe arrow_upward

Unter Zugabe versteht der Hersteller von Schuhen eine Vergrößerung der Schuhinnenlänge, meist orientiert sich diese am Einsatzzweck der Schuhe. Sicherheitsschuhe oder Bergstiefel haben meist eine große Zugabe im Vergleich zu Damenschuhen mit hohen Absätzen. Siehe auch Schuhgröße.


Zwischensohle arrow_upward

Die Zwischensohle befindet sich zwischen der Laufsohle und der Brandsohle. Sie ist häufig aus weichen Materialien hergestellt, welche dämpfende und stoßabsorbierende Eigenschaften besitzen.